STERBEGELDVERSICHERUNG
Abschied mit Würde: Doch dafür braucht es Geld
Sie ist 87 Jahre alt geworden und hat die letzten zehn Jahre in einem Altenheim verbracht. Die Mutter war eine sehr religiöse Frau und hatte genaue Vorstellungen, wie ihre christliche Beerdigung aussehen soll.
Die heimgerufene Mutter hat sich sogar noch einige Wochen vor ihrem Ableben zusammen mit Silke den Sarg ausgesucht: Einen Eichensarg. Er sah einfach nur würdevoll aus und war perfekt für die letzte Ruhestätte. Ein weiterer Punkt: Eiche ist sehr robust und langlebig. Für die streng religiöse Mutter war der Gedanke unerträglich, dass der Sarg schnell morsch wird und sie auf der nackten und feuchten Erde liegt.
Der Wunsch der Mutter war verständlich; doch dieser Wunsch hat seinen Preis. Die Kosten für einen Eichensarg gehen schnell in den mittleren vierstelligen Bereich. Gerade wenn zahlreiche Sonderwünsche hinzukommen, etwa wenn der Beschlag aus edlem Metall und die Inneneinrichtung aus edlem Stoff sein soll.
Damit hörten die Kosten aber nicht auf: Natürlich sollten Blumen den Sarg und die Kirche zieren. In diesem Fall waren es Lilien; Blumen mit einer hohen religiösen Symbolik. Lilien symbolisieren die Liebe und die Hingabe zu Gott.
Das hat schon viel gekostet; doch sie hörten nicht auf. Silke musste ihrer Mutter am Todesbett versprechen, einen ordentlichen Leichenschmaus abzuhalten. Natürlich fühlt sich Silke an ihr Versprechen gebunden: Niemand will das letzte Versprechen brechen.
Mit einer Sterbegeldversicherung die Hinterbliebenen entlasten
Waltraut und Bernd staunten nicht schlecht, was ihre Freunde für die Beerdigung ausgegeben haben. Das bescheidene Erbe, das Silkes Mutter hinterlassen hat – noch nicht einmal annähernd 1.000 Euro – reichte bei Weitem nicht aus. Silke und Hans mussten noch mehrere tausend Euro hinzugeben.
Diese hohen Kosten sind nicht die Ausnahme: Sie sind die Regel. Laut einer Studie von Stiftung Warentest kostet eine Beerdigung schnell mal zwischen 6.000 bis 8.000 Euro. Der Sarg, das Blumenbesteck, der Leichenschmaus und die Gebühren für die Friedhofsverwaltung summieren sich.
Von der gesetzlichen Krankenkasse können Silke und Hans keine Hilfe erwarten: Die hat 2004 das Sterbegeld abgeschafft. Silkes Mutter hat ihrer Tochter damit unbewusst eine hohe finanzielle Last hinterlassen. Selbst wenn Silke gewollt hätte, hätte sie die Beerdigung nicht ausschlagen dürfen: Laut Gesetz ist sie als Tochter verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.
Mit einer Sterbegeldversicherung hätte Silkes Mutter ihrer Tochter diese hohe finanzielle Belastung nehmen können. Das hätte sie nur einige wenige Euro pro Monat gekostet.
Sterbegeldversicherung: Unpfändbar und Schonvermögen
Silkes Mutter hat die letzten zehn Jahre im Altenheim verbracht. Für die Versorgung müssen die Betroffenen selber aufkommen. Viele Altenheimbewohner müssen ihr Haus verkaufen und ihr Vermögen aufbrauchen. Ist dies aufgebraucht, müssen die Kinder zahlen. Der Staat greift erst dann ein, wenn die Kinder die Unterbringung nicht aufbringen können.
Die Sterbegeldversicherung wird nicht angetastet; denn sie ist zweckgebunden und gilt als Schonvermögen. Niemand darf darauf zugreifen: Selbst das Sozialamt nicht, wenn die Betroffenen Grundsicherung erhalten oder die Kosten für das Pflegeheim mittragen müssen. Eine Sterbegeldversicherung muss daher nicht aufgelöst werden, um die Pflegekosten zu bezahlen.
Mit einer Sterbegeldversicherung schon früh anfangen
Waltraut und Bernd waren geschockt, als sie von den Kosten einer würdevollen und stilgerechten Beerdigung gehört haben. Beide haben noch am selben Tag entschlossen, ihren Kindern diese finanzielle Last zu ersparen. Sie setzten sich vors Internet und suchten seriöse Anbieter heraus und verglichen die Preise. Letztendlich fiel nach einer kurzen telefonischen Beratung ihre Wahl auf Monuta.
Da beide erst Anfang 50 sind, bezahlen sie natürlich eine geringere Prämie als wenn sie zu ihrem Rentenbeginn angefangen hätten. Je früher man damit anfängt, desto günstiger wird es - hätten sie schon mit der Geburt ihres ersten Sohnes angefangen, so wäre die Prämie noch geringer gewesen. Aber beide sind dennoch beruhigt; denn der Schmerz beim Ableben eines Elternteiles liegt schon schwer und so hat man die Kinder zumindest von einer zusätzlich finanziellen Last befreit.