Umbau
Die ideale Finanzierungslösung für Ihre Renovierung mit MoneyPark finden
Die Bandbreite der Renovierungsbedürfnisse spiegelt sich in den zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten wider. Je nachdem, ob die Renovierung die Wertsteigerung oder den Erhalt des Eigentums zum Ziel hat, sollten auch steuerliche und vorsorgerelevante Aspekte berücksichtigt werden.
Nutzen Sie Ihre eigenen finanziellen Ressourcen
Viele Hausbesitzer greifen zunächst auf ihre eigenen Ersparnisse zurück, insbesondere für kleinere Projekte und schnell zurückzuzahlende Summen. Bei einem Finanzbedarf von über CHF 20'000 können auch Vorsorgegelder als Finanzierungsquelle dienen. Bei besonders umfangreichen Projekten kann zudem eine Hypothekenerhöhung in Erwägung gezogen werden.
Steuervorteile durch den Abzug von werterhaltenden Renovierungskosten nutzen
Hausbesitzer können unabhängig von der gewählten Finanzierung sämtliche Kosten, die den Zustand der Immobilie bewahren, vom zu versteuernden Einkommen absetzen und dadurch Steuervorteile geniessen. Dies umfasst etwa die Reparatur eines undichten Dachs, besonders jedoch Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz, wie Wärmedämmung oder die Installation von Photovoltaik und Wärmepumpen. In einigen Kantonen können bis zu 25% der Investitionssumme durch Steuerermässigungen zurückgewonnen werden. Bei teuren Renovierungsprojekten kann es steuerlich sinnvoll sein, die Arbeiten über mehrere Jahre zu verteilen, um jährlich von einer Steuerersparnis zu profitieren.
Grosse Renovierungsprojekte durch den Einsatz von Vorsorgekapital finanzieren
Gebundene Vorsorgegelder, wie sie in der zweiten und dritten Säule angespart werden, können generell alle fünf Jahre abgerufen werden und sowohl für werterhaltende als auch wertsteigernde Investitionen genutzt werden. Durch wertsteigernde Massnahmen erfährt die Immobilie eine deutliche Wertsteigerung. Beispiele hierfür sind der Einbau einer Sauna, der Ausbau des Dachgeschosses oder der Bau eines Wintergartens. Bei Bezügen für Renovierungen über Pensionskassen, also der zweiten Säule, gelten spezifische Bedingungen. Ein Mindestbezug von CHF 20‘000 kann vorgegeben sein, daher ist eine vorherige Klärung mit der jeweiligen Vorsorgestiftung ratsam. Zudem führt ein solcher Bezug zu einer Kapitalleistungssteuer. Um diese zu umgehen und gleichzeitig höhere Hypothekarzinsen in der Steuererklärung geltend zu machen, kann alternativ eine Verpfändung mit gleichzeitiger Hypothekenerhöhung in Erwägung gezogen werden. Dadurch bleibt das Vorsorgekapital in der Pensionskasse bzw. in der dritten Säule und wird weiterhin steuerfrei verzinst. Bei wertsteigernden Investitionen führt der erhöhte Immobilienwert nach der Renovierung automatisch zu einer niedrigeren Belehnung und damit zu mehr Spielraum für eine Erhöhung, vorausgesetzt die Tragbarkeit ist gegeben. Bei werterhaltenden Investitionen ist eine Erhöhung nur möglich, wenn die Belehnungsgrenze von 80 Prozent nicht erreicht wird.
Die richtige Entscheidung trifft man nicht nur beim Material
Eine sorgfältige finanzielle Analyse, die Berücksichtigung der Vorsorgesituation und die Einschätzung der Steuerbelastung sind entscheidend für eine erfolgreiche Renovierungsplanung. MoneyPark unterstütz Sie gerne.