PENSIONIERUNG
Die Rente durch längere Erwerbstätigkeit aufpeppen
Pascal Züger zeigt im "Cash", wie sich dabei die Pension optimieren lässt. Hansruedi Meier (63 Jahre, ledig) ist Versicherungsberater und steht kurz vor dem Ruhestand. Sein Chef fragt ihn nun, ob er seine Pensionierung um einige Jahre hinausschieben möchte, da sein grosses Know-How für die Firma sehr wertvoll ist. Herr Meier ist ob dieser Wertschätzung sehr erfreut und entscheidet sich dafür, länger zu arbeiten.
Aber wie sieht es mit seiner Rente aus? Im Prinzip hat er die Wahl, bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters (bei 65 Jahren) trotz Weiterführung der Arbeit die AHV zu beziehen - oder eben diese um maximal fünf Jahre hinauszuzögern. Meier hat jedes Jahr die AHV-Beiträge einbezahlt und sein jährliches Durchschnittseinkommen übersteigt 84'600 Franken. Somit hat er ab Alter 65 Anspruch auf die maximale Monatsrente von 2'350 Franken.
Nun gibt es aber für jedes zusätzliche Jahr, welches er über das ordentliche Pensionsalter von 65 hinaus in die AHV einzahlt, zusätzliches Geld. Bei einem Jahr Aufschub sind es 5,2 Prozent mehr Rente, bei zwei Jahren 10,8 Prozent und bei fünf Jahren sogar ganze 31,5 Prozent. Fast ein Drittel mehr monatliche Rente bei einem fünfjährigen Aufschub klingt sehr lukrativ, lohnt sich aber nur bei einer hohen Lebenserwartung. Herr Meier muss mindestens 86 Jahre alt werden, damit er bei einem Aufschub der AHV-Rente bis zum Alter 70 finanziell besser fährt.
Mit dem späteren Pensionierungszeitpunkt kann häufig neben der AHV auch die Rente der zweiten Säule hinausgezögert werden - wobei dies nicht alle Pensionskassen zulassen. Durch das höhere Pensionierungsalter wird nicht nur der von der Pensionskasse angewandte Umwandlungssatz zur Rentenbestimmung höher, sondern - aufgrund der längeren Einzahlungsdauer - auch das angesparte Altersguthaben. Beides hat eine rentenerhöhende Wirkung.
Säule 3a geschickt auszahlen lassen
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Pensionskassenrenten-Bezug mit 65 bei Fortführung der Erwerbstätigkeit aus steuertechnischer Sicht eher unvorteilhaft ist: Nicht nur das Erwerbseinkommen muss voll versteuert werden (kein Abzug mehr durch PK-Einzahlungen), sondern auch die ausbezahlte Pensionskassenrente.
Dadurch könnte man in eine höhere Steuerprogression fallen. Als dritten Pfeiler der Schweizer Vorsorge gibt es schliesslich die individuelle Vorsorge, die Säule 3a. Hier ist die Flexibilität sehr gross: Die 3a-Konten dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden, können aber auch bis spätestens Alter 70 (Männer) respektive 69 (Frauen) fortgeführt werden - vorausgesetzt, man geht bis dann einer Arbeit nach. Herr Meier, der sich einer guten Gesundheit erfreut und bis zum Alter 70 arbeiten möchte, kann nun weiterhin jedes Jahr den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, solange er erwerbstätig bleibt.
Im Jahr 2018 liegt die Obergrenze für 3a-Einzahlungen bei 6'768 Franken. Dieser Geldbetrag kann bei der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden. Sind keine Pensionskassenbeiträge mehr zu leisten, dürfen gar 20 Prozent des Einkommens in die Säule 3a einbezahlt werden, maximal aber 33'840 Franken (Stand Jahr 2018).
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