PFLEGE
Eine Kurzzeitpflege kann schnell erforderlich werden
Die Menschen in Deutschland werden statistisch betrachtet erfreulicherweise immer älter. Das hängt nicht zuletzt auch mit der immer besseren medizinischen Versorgung zusammen. Darüber hinaus achten Frauen und Männer mittlerweile deutlich mehr auf die eigene Gesundheit und dadurch verfügen viele ältere Menschen über eine gute Gesundheit. Allerdings kommt es auch häufiger vor, dass Menschen im Alter auf dauerhafte oder kurzfristige Pflege angewiesen sind.
Erfreulicherweise gibt es in Deutschland die Möglichkeit bei der Pflegekasse bei Bedarf eine Kurzzeitpflege zu beantragen. Eine solche Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende und kurzfristige stationäre Unterbringung von kurzzeitig pflegebedürftigen Personen. Im weiteren Verlauf dieses Artikels beschäftigen wir uns ein wenig mehr mit dem Thema Kurzzeitpflege und geben hilfreiche Tipps, damit man sich bei einem kurzfristigen Pflegebedarf möglichst gut um die Angehörigen kümmern kann.
Worum geht es bei der Kurzzeitpflege?
Im Alter kann es durchaus vorkommen, dass beispielweise die Partnerin oder der Partner etwa nach einer Operation für einen bestimmten Zeitraum pflegebedürftig werden. Ist eine Pflege zu Hause aufgrund des hohen Pflegebedarfs nicht möglich, dann können entweder die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Pflegeperson bei der Pflegekasse eine Kurzzeitpflege beantragen.
Eine entscheidende Voraussetzung für einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Kurzzeitpflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2 aufweist. Entsprechend gibt es keine Möglichkeit von einer solchen Kurzzeitpflege zu profitieren, wenn bei der pflegebedürftigen Person nur ein Pflegestufe 1 vorliegt.
Eine Kurzzeitpflege sollte im Idealfall schon vor der Inanspruchnahme beantragt werden und wird stets in Pflegeeinrichtungen durchgeführt, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Eine Kurzzeitpflege muss immer stationär erfolgen. Wenn man als Angehöriger lieber eine Kurzzeitpfleg zu Hause organisieren möchte, dann gibt es Möglichkeiten im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass eine finanzielle Unterstützung durch die Leistungen der Kurzzeitpflege auch noch rückwirkend beantragt werden kann. Das ist ein grosser Vorteil, wenn im Einzelfall eine ganz kurzfristige Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung erfolgen muss. Schliesslich kann man sich dann auch rückwirkend noch eine finanzielle Unterstützung für die kostenintensive Unterbringung in der Kurzzeitpflege sichern.
Welche finanzielle Unterstützung bietet die Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege kann man auf Antrag von einem Budget von maximal 1.774 Euro im Jahr profitieren. Im ausführlichen Kurzzeitpflege Ratgeber findet man im Detail viele nützliche Informationen rund um das Thema Kurzzeitpflege und man hat dort die Möglichkeit sich noch genauer über alle Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber jetzt eine flexibleres Entlastungsbudget für pflegende Angehörige beschlossen.
Die Kurzzeitpflege ist, wie es der Name schon vermuten lässt, als finanzielle Unterstützung für eine kurzzeitige Pflege von pflegebedürftigen Personen angedacht. Hierbei können die finanziellen Mittel für einen Zeitraum von maximal vier Wochen stationärer Pflege eingesetzt werden. Wobei es im Zusammenspiel mit der bereit angesprochenen Verhinderungspflege möglich ist den Unterstützungszeitraum durch die Pflegekasse auf insgesamt acht Wochen auszuweiten.
Die anfallenden Kosten bei der Kurzzeitpflege
Die Gesamtkosten für eine Kurzzeitpflege setzen sich aus drei verschiedenen Elementen zusammen. Zunächst einmal geht es hierbei um die Pflegekosten, die bei der anfallenden Pflege entstehen. Hierbei handelt es sich um typische Pflegeleistungen, die in einem festgelegten Umfang von der Pflegekasse getragen werden. Erfahrungsgemäss bewegen sich die Tagessätze in einem Bereich von 60 Euro bis zu 100 Euro. Wobei die anfallenden Pflegekosten in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und dem vorhandenen Pflegegrad auch abweichend ausfallen können.
Darüber hinaus wirken sich auch die Investitionskosten der Einrichtung auf die Kosten bei einer Kurzzeitpflege aus. Schliesslich hat die Einrichtung Kosten für die Instandhaltung und Renovierung des Gebäudes. In der Regel muss man hier mit Kosten zwischen fünf Euro und 15 Euro rechnen.
Ebenfalls spielen die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung bei den Gesamtkosten für eine Kurzzeitpflege eine nicht zu unterschätzende Rolle. Grundsätzlich ist es immer ratsam, dass man sich bezüglich der anfallenden Kosten immer schnellstmöglich an die Einrichtung wendet.