ENTSORGUNG
Entrümpeln bei Haushalts- oder Geschäftsauflösung
Es gibt jedoch Situationen, in denen nicht nur einzelne Räume oder Teile des Hauses von überschüssigem Gerümpel befreit werden müssen, sondern gleich der komplette Haushalt aufzulösen ist. Oft ist der Anlass hierfür eher trauriger Natur, etwa weil die Bewohner verstorben sind oder in ein Pflegeheim umsiedeln müssen. Zusätzlich zu dem seelischen Leid, mit dem die Angehörigen zu kämpfen haben, geht es auch noch darum, die Wohnung zu räumen, damit diese in einem ordnungsgemässen Zustand übergeben werden kann. Diese Situation bedeutet gerade für berufstätige Menschen sowohl eine zeitliche als auch eine organisatorische Herausforderung. Daher verwundert es nicht, dass diese Aufträge gerne an externe Dienstleister vergeben werden.
Kosten steuerlich absetzbar
Seriöse Entrümpelungsunternehmen gibt es überall in Deutschland. Wer sich also alleine nicht mehr zu helfen weiss, weil er entweder körperlich dazu nicht in der Lage ist, nicht die nötigen Hilfsmittel wie Werkzeug oder Anhänger zum Abtransport des Gerümpels hat oder schlicht und einfach mit der Aufgabe überfordert ist, sollte die nervenschonende Variante bevorzugen und ein professionelles Entrümpelungsunternehmen beauftragen. Natürlich ist dies mit Kosten verbunden, aber gerade im Fall von Haushaltsauflösungen verstorbener Angehöriger kann die Rechnung häufig aus der Erbmasse finanziert werden. Unabhängig davon kann eine Rechnung eines Entrümpelungsunternehmens unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Entrümpelungen des eigenen Haushalts gelten nämlich als haushaltsnahe Dienstleistung und sind damit bis maximal 20.000 Euro pro Jahr absetzbar. Davon werden 20 % der Kosten bei der Steuererklärung berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung des Verstorbenen geerbt wurde. Denn dann kann sie grundsätzlich als eigene Wohnung betrachtet werden. In Fällen, in denen die Kosten für die Haushaltsauflösung das Erbe übersteigen, sind diese als aussergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anrechenbar. In manchen Fällen übernimmt auch das Sozialamt die Kosten für die Auflösung des Haushalts.
Entrümpelung bei Geschäftsaufgabe
Auch eine Geschäftsauflösung hat oft einen unschönen Hintergrund. Ein Business aufzugeben, das man selbst aufgebaut und vielleicht jahrelang betrieben hat, ist eine schmerzhafte Entscheidung. Doch manchmal ist ein harter Schnitt besser als ein jahrelanges Dahinsiechen. Die Entrümpelung von Büro- oder Lagerräumen ist im Zuge einer Geschäftsaufgabe leider unerlässlich. Auch hier ist es häufig so, dass der ehemalige Geschäftsinhaber genug damit zu tun hat, die finanziellen und organisatorischen Dinge zu regeln und daher wenig zeitlicher Spielraum für die Entrümpelung von Geschäftsräumen in Eigenregie besteht. In diesem Segment bieten professionelle Entrümpelungsfirmen ebenfalls eine praktikable All-in-one-Lösung an. Da gerade in Büroräumen häufig noch Elektronikgegenstände von nicht unerheblichem Wert vorzufinden sind, sollte der Geschäftsinhaber vorab genau definieren, welche Objekte selbst verkauft werden sollen. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Firmen eine Entrümpelung kostenfrei anbieten. Denn natürlich arbeiten diese Leute nicht umsonst. Solche Unternehmen generieren den Ertrag dadurch, dass sie alle brauchbaren Gegenstände zu Geld machen. Oft genug übersteigt der Verkaufswert der mitgenommenen Objekte die eigentlichen Kosten für die Entrümpelung. Von solchen unseriösen Angeboten sollte man tunlichst die Finger lassen. Es ist immer sinnvoller, sich von einer seriösen Firma einen fairen Fixpreis auf der Basis des berechneten Arbeitsaufwands machen zu lassen. Wertvolle Gegenstände sollen stets in Eigenregie veräussert werden.