ARBEITSLOSIGKEIT
Kündigung mit über 50: Das können Sie tun
Ist es wirklich schwierig, in diesem Alter wieder eine Arbeitsstelle zu finden und ist die Kündigung älterer Arbeitnehmer überhaupt rechtens? Was Betroffene unternehmen können, steht hier.
Arbeitslos mit über 50: Diese Möglichkeiten bieten sich
Arbeitgeber suchen nicht nach Mitarbeitern, die kurz vor der Rente stehen. Diese weitverbreitete Annahme teilen viele Menschen über 50. Aus diesem Grund zweifeln sie daran, im Falle einer Kündigung wieder Arbeit zu finden. Tatsächlich hat sich das Renteneintrittsalter mittlerweile nach hinten verschoben. Davon abgesehen arbeiten zahlreiche Deutsche auch danach noch weiter. Seit einiger Zeit besteht in der Bundesrepublik ausserdem zunehmender Fachkräftemangel. Gerade auf ältere und erfahrene Mitarbeiter können viele Branchen heutzutage kaum verzichten. Dass Plus-50-Jährige für den Arbeitsmarkt zu alt sind, stimmt deshalb längst nicht mehr.
Interessante Optionen bei der Jobsuche bietet im Digitalzeitalter unter anderem das Internet. Ob man sich auf Handwerker-Plattformen über Job-Möglichkeiten austauscht, oder Teil eines Spezialisten-Netzwerks für Engineering und IT-Dienstleistungen wird. Lust auf eine berufliche Neuorientierung? Auch Umschulungen und Weiterbildungen lassen sich online absolvieren. Kurzum muss der Jobverlust mit über 50 nicht das Karriereende bedeuten. Wer seine Stärken gekonnt einsetzt, findet heutzutage auch in diesem Alter schnell einen neuen, vielleicht sogar besseren Arbeitsplatz.
Das Wichtigste bei der Jobsuche
Selbstbewusstsein ist der Schlüssel zum Erfolg. Eine negative Haltung ist immer hinderlich. Am besten besinnt man sich bei der Bewerbung auf die lange Berufserfahrung und die Vorteile, die man Arbeitgebern im Vergleich zu jüngeren Bewerbern bietet.
Vor der Jobsuche: Kündigung prüfen
Ein explizites, gesetzliches Verbot im Hinblick auf die Entlassung älterer Mitarbeiter gibt es in der Bundesrepublik nicht. Trotzdem kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, die Kündigung zu prüfen. In einigen Tarifverträgen existieren beispielsweise durchaus Klauseln, die Mitarbeiter ab bestimmtem Alter vor einer Kündigung schützen. Gibt es keinen speziellen Alterskündigungsschutz im Tarifvertrag, so gelten die allgemeinen Kündigungsbedingungen. Demzufolge muss ein betriebsbedingter, personen- oder verhaltensbezogener Kündigungsgrund vorliegen und explizit genannt worden sein. Das allgemeine Kündigungsschutzgesetz setzt für Entlassungen ausserdem die sogenannte Sozialauswahl voraus. Zu entlassende Mitarbeiter sollen demnach unter der Berücksichtigung bestimmter Kriterien ausgewählt werden. Eine Rolle spielen unter anderem:
- die Dauer der Betriebszugehörigkeit
- das Alter
- Unterhaltspflichten
- körperliche Beeinträchtigungen wie Behinderung
Werden die genannten Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt, gilt die Kündigung als sozial ungerechtfertigt. Nichtsdestotrotz ist auch ein Verstoss gegen die Sozialauswahl kein Garant für eine Weiterbeschäftigung im Betrieb. Aus betrieblichen Gründen kann die Entlassung beispielsweise gerechtfertigt sein, obwohl sie auf den ersten Blick sozial ungerechtfertigt ist. Werden betriebsbedingte Gründe allerdings nur als Deckmantel für eine altersbedingte Entlassung benutzt, können Gekündigte mit guten Erfolgsaussichten eine Kündigungsklage aufgrund von Altersdiskriminierung einreichen.
Bei betriebsbedingter Kündigung: Abfindung verlangen
Wer mit über 50 betriebsbedingt entlassen wird, hat in aller Regel Anspruch auf eine finanzielle Kompensation. Die Höhe der jeweiligen Abfindung orientiert sich an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bis zu 18 Monatsgehälter sind denkbar. Das Kündigungsschutzgesetz spricht dieses Maximum Arbeitnehmern über 55 zu, die 20 Jahre oder länger in einem Betrieb beschäftigt waren. Sind Gekündigte dagegen älter als 50 und waren mindestens 15 Jahre Mitarbeiter im Betrieb, ist von einer Abfindung in Höhe von 15 Monatsverdiensten die Rede. Erhält man die Abfindung nicht automatisch vom jeweiligen Betrieb, kann sich auch in diesem Fall eine Rechtsberatung lohnen. Ob das Einklagen im Einzelfall lohnt, lässt sich gemeinsam mit Rechtsanwälten entscheiden.
Neuer Job mit über 50: Das ist bei der Bewerbung zu beachten
Wer sich mit über 50 Jahren für einen neuen Job bewirbt, sollte sein Alter nicht in den Fokus der Bewerbung stellen. Stattdessen verweist man lieber auf seine Kompetenzen, beruflichen Kontakte und gesammelten Erfahrungen, ohne dabei arrogant zu wirken. Die Bewerbungsunterlagen frischt man vorab am besten auf. Nicht nur mit neuen beruflichen Qualifikationen, sondern auch im Hinblick auf die Optik. Der erste Eindruck zählt. Daher gestaltet man die Bewerbung idealerweise so modern wie möglich und zeigt dadurch, dass man sich mit der Zeit bewegt. Aufgrund des Designs ziehen viele Personaler Rückschlüsse auf die Person. Zu altbackene Lebensläufe und Anschreiben sind daher gerade für ältere Bewerber ein No-Go. Es kann vorteilhaft sein, in der Bewerbung die Gründe für die vergangene Entlassung zu erwähnen. Das allerdings nur, sofern die Kündigung nicht selbstverschuldet war.
Abschluss-Tipp zur Jobsuche mit über 50
Grundsätzlich bleibt man nach einer Kündigung in diesem Alter lieber der Branche treu, wenn man sich nach neuen Arbeitsplätzen umsieht. Denn die bisher gesammelten Erfahrungswerte können in diesem Fall ein angemessenes Gehalt rechtfertigen. Eine Ausnahme ergibt sich bei körperlich anstrengender Arbeit. Die Entlassung kann in diesem Fall Anstoss für einen Jobwechsel geben. Denn je anstrengender die Arbeit, desto eher wird man sie irgendwann aus gesundheitlichen Gründen niederlegen müssen.