Trennung und Konten: So befreien Sie sich

Scheiden tut weh. Die Trennung und Konten aufzulösen verursacht schnell Ängste und Kopfzerbrechen. Dies muss nicht sein. Die Lösungen liegen auf der Hand.
Gemeinschaftskonto auflösen
Finanzielle Trennung (Bild: iStock)

Trennung und Konten clever in die Hand nehmen - Mit diesen Tipps gelingt es

Sich nach gemeinsamen Jahren und Hauszustand zu trennen ist finanziell eine Herausforderung. Nicht immer will die Auflösung einvernehmlich und harmonisch gelingen. Wer klug ist, hat sich gegen ein gemeinsames Konto entschieden. Diese Art von Konten bedarf immer zwei Unterschriften für jegliche Transaktionen. Ein weiterer Aspekt für eine neue Zukunft bezüglich getrennter Wege ist die Thematik der gemeinsamen Schulden:

  • Läuft ein Autokredit?
  • Gibt es eine Hypothek auf Wohnung oder Haus?
  • Wurde ein Konsumkredit gemeinsam unterzeichnet?
  • Beläuft sich der Mietvertrag auf beide Parteien?

Viele Fragen, welche geklärt und entsprechend gelöst werden wollen. Die bestehenden Verbindlichkeiten sollten fair aufgeteilt werden. Im Konfliktfall kann eine juristische Unterstützung hilfreich sein. Es gilt jetzt, die eigenen Finanzen neu zu organisieren. Im ersten Schritt ist es ratsam, ein bestehendes Gemeinschaftskonto aufzulösen und jeweils ein eigenes Konto, falls parallel nicht verfügbar, zu eröffnen. Stellen Sie sich mit der sicheren Beendigung der Lebensgemeinschaft zügig den finanziellen Themen.

Steuerliche Auswirkungen bei einer ehelichen Trennung

Haben Sie nicht den Bund der Ehe geschlossen, ist eine finanzielle Aufteilung weniger Aufwendung. Mit der Trennung der Ehe und gemeinsamen Kindern sollten rasch die steuerlichen Themen angegangen werden. Gemeinsame Steuererklärungen und bisherige Vorteile sollten über einen Steuerberater geklärt werden. Ab dem Trennungsjahr geben die Partner jeweils eine eigene Steuererklärung über ihre Einkünfte ab. Versuchen Sie Kompromisse einzugehen, um juristische Kosten zu vermeiden. Kalkulieren Sie diese Tatsache in ihren Verhandlungen über die Finanzen mit ein. In Betracht gezogen werden sollten Nachzahlungen bezüglich der Heiz-, Strom- und Wasserkosten. Der Fairness halber sollten beide Parteien ihren Anteil zur Hälfte tragen. Einigkeit spart Rechtskosten. Umso detaillierter Sie im Vorfeld eine Trennung geklärt haben, umso kostengünstiger verläuft eine Scheidung. Halten Sie zudem das Trennungsdatum genau fest. Entscheidend ist bei einem anstehenden Trennungsjahr, ab welchem Zeitpunkt jeder für sich gewirtschaftet hat. Die Trennung der Finanzen ist zudem ein plausibles Indiz, dass eine Trennung vollzogen wurde.

Sichten Sie Ihre Unterlagen

Alle Dokumente und Unterlagen, welche für eine Trennung bedeutsam sind, sollten zusammengetragen werden. Gibt es noch ein gemeinsames Sparbuch? Welche Konten sind alle aufzulösen? Gibt es ein gemeinsames Aktiendepot? Fragen über Fragen, welche aufgelistet und geklärt werden sollten. Die Geld-Kreisläufe sollten vollständig getrennt werden. Wer behält das gemeinsam finanzierte Fahrzeug und übernimmt in Folge die Leasingraten? In Zeiten, in denen viele Güter finanziert bzw. geleast werden, bedarf es einer entsprechenden Klärung. In Betracht werden sollten zudem entsprechende Vollmachten. Gibt es eine gegenseitige Kontenvollmacht? Diese sollte bei der Bank widersprochen werden. Achten Sie darauf, dass bei einem Gemeinschaftskonto durchaus ein Überziehungskredit bestehen kann. Legen Sie Wert darauf, dass dieser gelöscht wird. Bevor ein Konto aufgelöst wird, bedarf es Zeit und Abbuchungen finden in aller Regel noch statt. Damit keiner der Parteien dieses Konto überziehen könnte durch Abbuchungen. Der Überziehungsrahmen sollte auf Null gesetzt werden. Entscheidend ist, ob es sich um ein Und-Konto oder dem sogenannten Oder-Konto handelt. Beim Oder-Konto entscheidet einer der Partner für sich alleine über Aus- und Einzahlungen sowie Abbuchungen. Beim Und-Konto ist dies nur gemeinsam möglich. In der Praxis wird den Oder-Konten der Vorzug gegeben.

Das Minus-Konto bereinigen

Was tun, wenn das Konto sich im Minus bei einer Trennung befindet? Mit der Trennung und Konten Auflösung kann es kompliziert werden, wenn sich das gemeinsame Konto im Minus befindet. Schnell entfacht ein Streit. Wer trägt die Kosten? Kann es eine faire Aufteilung auf 50 / 50 geben? Die Frage stellt sich, wer haftet in diesem Fall? Entscheidend wird sein, ob kurz vor der Trennung einer der Partner noch schnell vom Konto abgehoben hat. Besteht die Bereitschaft, dieses Geld wieder auf das Konto einzuzahlen? Hier fangen in aller Regel die unschönen Streitigkeiten an. Behalten Sie stets Ihr eigenes Bankkonto. Rechtlich wird es schwierig werden. Die Partner haften somit gegenseitig. Den gerichtlichen Weg einzuschlagen ist in aller Regel kostenintensiv und führt nicht zum gewünschten Erfolg. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Setzen Sie auf eine gütliche Lösung und versuchen Sie emotionale Themen auszuklammern, um finanziell zum gewünschten Ziel zu gelangen. Vor der Schliessung eines Kontos, wird die Bank eine Lösung bezüglich des Minus-Kontos einfordern. Alternativ können Sie persönlich den Saldo begleichen und gleichzeitig eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Auch bei einem Minus-Saldo können Sie mit der Bank sprechen, dass eine weitere Überziehung nicht mehr möglich sein sollte bzw. das Konto bezüglich der Überziehung auf Null gesetzt wird.


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