VERSICHERUNG
Welche Leistungen bietet eine Krebsversicherung?
Dabei handelt es sich um unterschiedlichste Krebsarten, die sich in den Behandlungsmöglichkeiten und Heilungschancen gravierend voneinander unterscheiden können. Eines haben sie dennoch alle gemeinsam: Die Diagnose ist immer erschreckend und betrifft neben dem Erkrankten auch die Angehörigen.
Es ist bisher noch nicht abschliessend geklärt, wie Krebs entsteht. Was wir wissen ist, dass er einerseits durch eine genetische Disposition entstehen kann, beispielsweise durch Vererbung, und andererseits auch die Lebensumstände eine Krebserkrankung auslösen können, wie beispielsweise das Rauchen oder ungesunde Ernährung. Grundsätzlich kann man aber durch einen gesunden Lebensstil die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung reduzieren oder unter Umständen den Verlauf und die Behandlung positiv begünstigen.
Entscheidend ist häufig die frühzeitige Erkennung der Erkrankungen sowie im Anschluss der Einsatz einer passenden Therapie. Diese kann unter Umständen sehr kostspielig werden, gerade wenn sie nur teilweise oder überhaupt nicht durch die Krankenkassen getragen werden. Hier kommen mittlerweile sogenannte Krebsversicherungen ins Spiel. Welche Risiken diese Versicherungen abdecken und ob es sich lohnt, eine solche Police abzuschliessen, wollen wir in diesem Beitrag behandeln.
Welche Leistungen bietet eine Krebsversicherung und wie sinnvoll sind sie?
Die meisten Policen, wie beispielsweise von der NÜRNBERGER Versicherung, sehen eine einmalige Kapitalzahlung vor, die nach der entsprechenden Diagnose ausgezahlt wird. Das ist sehr sinnvoll, da Betroffene mit zusätzlichen Kosten aufgrund der Krankheit rechnen müssen, zum Beispiel die Finanzierung einer Behandlung oder einer Rehabilitation, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Die Kapitalabfindung kann auch sinnvoll sein, wenn Schulden abgetragen werden sollen, zum Beispiel als Sondertilgung eines Immobilienkredits, oder wenn Vermögen für eine laufende oder später anstehende Ausbildung der Kinder benötigt wird. Die vorher festgelegte Summe, nach der sich auch die monatlichen Beiträge richten, steht zur völlig freien Verfügung. Der Betroffene, sowie seine Angehörigen sind damit finanziell besser abgesichert.
Einige Versicherungen zahlen ab der Krebsdiagnose eine monatliche Rente. Diese Option ist für die meisten Versicherten weniger empfehlenswert. Der mit der Krebserkrankung einhergehende Verlust der Arbeitskraft sollte besser durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. Krebs ist nämlich nur eine Ursache von Berufsunfähigkeit. Ausserdem, so unerfreulich diese Wahrheit auch ist: Bei manchen Krebsarten ist die verbleibende Lebenserwartung sehr begrenzt. Eine Rente würde also nur für vergleichsweise kurze Zeit bezahlt und hilft den Hinterbliebenen überhaupt nicht. Für den Hinterbliebenenschutz müssten beispielsweise eine Todesfallleistung zusätzlich zur Rente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
Dann gibt es noch Versicherer, die ambulante und/oder stationäre Gesundheitskosten im Falle einer Krebserkrankung übernehmen. Während die beiden oben vorgestellten Vertragskonzepte eine Kapital- oder Rentenzahlung ohne Prüfung eines tatsächlichen Bedarfs vorsehen, ist bei der Krankheitskostenversicherung ein Kostennachweis erforderlich. Diese Absicherung macht also nur Sinn, wenn die optimale Versorgung im Krankheitsfall nicht bereits durch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt ist. In jedem Fall ist eine kritische Prüfung des gebotenen Leistungsspektrums erforderlich: In einem Ein- oder Zweibettzimmer fühlt sich der Krebspatient vielleicht besser untergebracht, die Chancen einer Genesung steigert er aber vor allem durch den Zugang zu besseren medizinischen Leistungen. Die Zahlung von Kapital oder Rente zur freien Verwendung ist deutlich flexibler.
Die Krebsversicherung ist in allen drei Varianten eine reine Risikoversicherung. Eine Ablaufleistung für den Fall, dass der Versicherte ein bestimmtes Alter ohne Krebserkrankung erreicht, ist nicht vorgesehen.
Welche Risiken sind versichert?
Allein nach der Lokalisation eines Tumors werden rund hundert Krebsarten unterschieden. Es gibt gutartige, halbbösartige und bösartige (maligne) Tumoren. Mediziner unterscheiden zudem zwischen Karzinomen, Sarkomen und Blastomen als solide (feste) Tumoren und systemische Krebserkrankungen wie Leukämien und Lymphome, die den ganzen Körper befallen.
Nicht jede Krebsversicherung deckt alle diese Krebsarten ab. Grundsätzlich ist das in Ordnung, denn manche Krebserkrankungen haben kaum finanzielle Folgen, die abgesichert werden müssten. Das Auftreten eines gutartigen Tumors ist deshalb in der Regel kein Versicherungsfall. Für medizinische Laien ist der Deckungsumfang in manchen Versicherungsbedingungen aber kaum nachvollziehbar. Interessenten sollten auf Transparenz achten, sodass es bei einer Krebsdiagnose keine weitere böse Überraschung gibt, weil die erwartete und notwendige Versicherungsleistung ausbleibt.
Gibt es weitere Leistungen, auch über die reine Geldzahlung hinaus?
Was die Früherkennung von Krebserkrankungen angeht, sollten Versicherer und Versicherte an einem Strang ziehen. Deshalb übernehmen einige Krebsversicherungen auch Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, die von vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Darunter fällt zum Beispiel eine Darmkrebsvorsorge vor dem fünfzigsten Lebensjahr oder ein Screening auf Hautkrebs vor dem 35. Geburtstag. Vorsorge und Prävention sind wichtige Bausteine einer Krebspolice, die zudem eine zusätzliche Motivation darstellt, empfohlene Untersuchungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Die medizinische und psychologische Betreuung während einer Krankheit ist eine sinnvolle Erweiterung der Krebspolice, die für viele Betroffene ebenso wichtig ist wie die finanzielle Unterstützung durch den Versicherer. Bisher wird diese Zusatzleistung nur im Einzelfall angeboten, ein Vergleich der einzelnen Policen ist also auch in diesem Punkt dringlich anzuraten.
Wer ist versicherbar, wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die Versicherer bestimmen in ihren Annahmerichtlinien, wem sie einen Versicherungsvertrag anbieten möchten. Oft gibt es ein Höchsteintrittsalter, ausserdem wird selten eine Gesundheitsprüfung vorausgesetzt. Wer schon einmal an Krebs erkrankt war, wird es schwer haben, eine Versicherung zu bekommen. Ausserdem beginnt der materielle Versicherungsschutz nicht sofort mit dem rechtlichen Zustandekommen des Vertrags und der Beitragszahlung. Üblicherweise ist eine Wartezeit vereinbart, zum Beispiel drei Monate. Es gibt Angebote, die sich aufgrund der versicherten Krebsarten speziell an Frauen richten. Eine Beitragsdifferenzierung nach Geschlecht ist aber verboten, der Gesetzgeber schreibt sogenannte Unisex-Tarife für alle Versicherungen vor.