UNERWARTETER TODESFALL
Wichtige Schritte und Unterstützung in schwierigen Zeiten
Aufgrund der Gefühlslage ist es oftmals nicht leicht, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Nachfolgend möchten wir Ihnen daher aufzeigen, welche Massnahmen im Trauerfall dringend zu erledigen sind und worauf es dabei zu achten gilt.
Mitteilungspflicht im Todesfall
Die Gesetze in Deutschland schreiben vor, dass der Tod einer Person innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt gemeldet wird. Dies gilt immer dann, wenn die Person nicht in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben ist. Um den Todesfall zu melden, müssen Sie beim Standesamt neben dem Personalausweis auch den Totenschein sowie die Geburtsurkunde des Verstorbenen vorlegen.
Die ersten Schritte nach dem Todesfall
Totenschein beantragen
Verstirbt jemand im Krankenhaus oder im Pflegeheim, so übernehmen die Einrichtung die Formalität im Sterbefall. Anders verhält es sich bei Personen, die Zuhause versterben. In diesem Fall müssen Sie einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt. In diesem wird festgehalten, wann die Person verstorben ist und um welche Todesursache es sich handelt. Mithilfe des Totenscheins können Sie beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde beantragen, die Sie für weitere Massnahmen benötigen. Auch wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, können Sie die 112 nutzen, um einen Arzt herbeizurufen.
Testament heraussuchen
Wichtig ist zudem, nach einem möglichen Testament des Verstorbenen zu suchen. In diesem ist in der Regel der Umgang mit dem Nachlass geregelt. Aus diesem Grund muss das Testament dem Nachlassgericht übergeben werden. Ansprechpartner ist stets das Amtsgericht, das für den Wohnort des Verstorben zuständig ist.
Persönliche Unterlagen sammeln
Neben dem Testament sollten Sie auch nach dem Personalausweis, der Geburtsurkunde sowie weiteren Personenstand-Urkunden suchen, da diese bei unterschiedlichen Ämtern vorlegt werden müssen.
Pflege- und Rentenversicherung informieren
Eine der ersten Aufgaben ist es, die Renten- und Pflegeversicherung über den Todesfall zu informieren. Dies ermöglicht es, Rentenzahlungen oder Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Die zuständigen Stellen können Ihnen zudem bei der Abwicklung von Rentenansprüchen oder etwaigen Pflegeversicherungsleistungen behilflich sein.
Krankenkasse informieren
Die Krankenkasse sollte unverzüglich über den Todesfall informiert werden. Diese Mitteilung ist wichtig, um die Krankenversicherung des Verstorbenen zu beenden und mögliche offene Fragen zu klären. Zudem sollte die Versichertenkarte an die Krankenkasse zurückgegeben werden.
Nahe Angehörige Informieren
Auch wenn es nicht einfach sein mag, gilt es darüber hinaus, nahe Verwandte sowie enge Freunde über das Ableben zu informieren. Im Trauerfall ist es möglich, Sonderurlaub beim Arbeitgeber einzureichen. Dies ist nicht nur wichtig, um in Ruhe trauern zu können. Vielmehr lässt sich in dieser Zeit das weitere Vorgehen mit der Familie besprechen.
Bestattungsinstitut beauftragen
Sofern der Verstorbene einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut geschlossen hat, müssen Sie diesen über das Ableben informieren. Gibt es keinen entsprechenden Vertrag, können Sie selbst einen Bestatter wählen und mit diesem besprechen, welche Aufgaben er übernehmen soll.
Aufgaben in den weiteren Wochen
Sterbeurkunde beantragen
Es ist notwendig, eine offizielle Sterbeurkunde mithilfe des Totenscheins zu beantragen. Diese Urkunde wird benötigt, um verschiedene behördliche Angelegenheiten zu regeln. Hierzu zählen die Abwicklung des Nachlasses, die Schliessung von Konten oder für Versicherungsansprüche.
Unfallversicherung kontaktieren
Es ist notwendig, eine offizielle Sterbeurkunde mithilfe des Totenscheins zu beantragen. Diese Urkunde wird benötigt, um verschiedene behördliche Angelegenheiten zu regeln. Hierzu zählen die Abwicklung des Nachlasses, die Schliessung von Konten oder für Versicherungsansprüche.
Kontozugriff nach Todesfall klären
Nach einem Todesfall können Bankkonten vorübergehend gesperrt werden, um den Zugriff Dritter zu verhindern. Um darauf zugreifen zu können, ist es erforderlich, dass Sie die Bank über den Todesfall informieren und die Sterbeurkunde sowie einen möglichen Erbschein oder eine Vollmacht seitens des Nachlassverwalters vorlegen. Die Bank wird Ihnen dann die erforderlichen Schritte erklären, um den Kontozugriff zu regeln.
Finanzamt informieren
Erben müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall das zuständige Finanzamt informieren. Zusätzlich kann es sein, dass Sie eine Einkommenserklärung des Verstorbenen bis zum Todestag machen müssen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Verstorbene alleinstehend war.
Verträge kündigen
Nach dem Todesfall sollten sämtliche Verträge des Verstorbenen gekündigt werden. Dies betrifft Mietverträge, Abonnements, Mitgliedschaften und andere Verträge, die der Verstorbene abgeschlossen hat. Versuchen Sie herauszufinden, ob der Verstorbene ausstehende Buchungen hatte, beispielsweise für Flüge, Reisen oder Veranstaltungen. Diese können Sie gegen Vorlage der Sterbeurkunde stornieren.
Versicherungen informieren
Neben der Krankenversicherung gilt es, auch weitere Versicherungsgesellschaften über den Todesfall zu informieren. Hierzu zählen unter anderem die Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung oder die Hausratversicherung.
Wohnung kündigen
Falls der Verstorbene in einer gemieteten Wohnung gelebt hat, ist es erforderlich, die Wohnung zu kündigen. Hierfür ist es ratsam, dass Sie den Vermieter über den Todesfall zu informieren und die notwendigen Kündigungsschritte gemäss den geltenden Mietvertragsbedingungen einzuleiten. Sollte der Verstorbene in einem Pflegeheim gelebt haben, ist auch dieses über den Todesfall zu informieren.
Wichtiges Wissen für Hinterbliebene
Das digitale Erbe des Verstorbenen, wie beispielsweise Zugangsdaten, Passwörter für Online-Konten, soziale Medien oder wichtige Dateien, sollte sorgfältig behandelt werden. Verwahren Sie diese sicher, um sie später bei Bedarf an Erben oder Bevollmächtigte weitergeben zu können.
Im Falle eines Todes kann der hinterbliebene Ehepartner unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Sofern ein Anspruch besteht, können Sie diesen bei der Rentenversicherung geltend machen.
Unter Umständen besteht zudem Anspruch auf Waisengeld. Dies ist eine finanzielle Unterstützung für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben. Auch hier gilt es, mögliche Ansprüche zu prüfen.