Wie eine Restschuldversicherung die Familie schützt

Eine Restschuldversicherung bewahrt den Kreditnehmer und dessen Angehörige im finanziellen Notfall vor der gefürchteten Schuldenfalle – aber wie funktioniert das eigentlich genau?
Vertragsunterzeichnung der Restschuldversicherung.
Vertragsunterzeichnung der Restschuldversicherung. – (Foto von Kampus Production: auf Pexels)

Wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich gleichzeitig auch um die finanzielle Absicherung kümmern – vor allem dann, wenn die monatlichen Tilgungsraten besonders hoch sind. Hier kommt die sogenannte Restschuldversicherung (kurz RSV) ins Spiel, die im Falle einer unerwarteten Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers aktiv wird und für die noch ausstehenden Ratenzahlungen aufkommt.

Somit stellt eine Restschuldversicherung – die in der Regel bei dem Abschluss eines Darlehens von der Bank angeboten wird – zwar grundsätzlich gesehen eine überaus praktische Lösung zur Kreditabsicherung dar, doch sind diese Policen häufig nicht nur sehr teuer, sondern darüber hinaus auch nicht selten mit zahlreichen Ausschlussklauseln gespickt. Dementsprechend sollte man auf einige wichtige Dinge achten, bevor man tatsächlich eine Kreditausfallversicherung abschliesst.

Wann lohnt sich eine Kreditausfallversicherung?

Wer einen Privatkredit aufgenommen hat und die anfallenden Zins- und Tilgungsraten nicht mehr aufbringen kann, muss bekanntlich damit rechnen, dass die Bank die Familie des Kreditnehmers in die Pflicht nimmt, um die noch ausstehenden Schulden zu begleichen. Und gerade bei besonders hohen Summen kann es schnell passieren, dass die Angehörigen dadurch selbst in finanzielle Nöte geraten.

Daher empfiehlt sich eine Restschuldversicherung vor allem dann, wenn es sich um ein grösseres Darlehen handelt, zum Beispiel eine Bau- respektive Immobilienfinanzierung, ein Autokredit oder hohe Ratenkredite mit besonders langen Laufzeiten. Ebenso kann sich eine Ausfallversicherung bezahlt machen, wenn bereits bei der Kreditaufnahme bekannt ist, dass die nahen Angehörigen selbst nur über sehr begrenzte finanzielle Mittel verfügen.

In welchen Fällen greift die Restschuldversicherung?

Grundsätzlich entscheidet der Versicherungsnehmer selbst, welche Risikofälle durch die Restschuldversicherung abgedeckt werden sollen. Daher ist es empfehlenswert, dass man sich bereits schon im Vorfeld darüber Gedanken machen, welche Vertragsinhalte am besten zu den persönlichen und individuellen Lebensumständen passen. In der Hauptsache wird die Restschuldversicherung jedoch dazu genutzt, um sich selbst und die nahen Angehörigen vor den folgenden Risikofaktoren zu schützen:

- Tod des Kredit- beziehungsweise Versicherungsnehmers
- Arbeitslosigkeit (muss nachweislich unverschuldet sein)
- Arbeitsunfähigkeit
- Schwere Krankheit (respektive bei Krankengeldbezug)
- Scheidung

Wichtig: Wer möglichst viele potentielle Risikofälle auf einen Schlag durch die Versicherung abdecken möchte, um die finanzielle Sicherheit der Familie zu gewährleisten, sollte bedenken, dass der Umfang des Versicherungsschutzes enorme Auswirkungen auf die Kosten hat. Das bedeutet: Je mehr Eventualitäten abgedeckt werden, desto teurer wird die Restschuldversicherung.

Worauf sollte man bei dem Abschluss einer Restschuldversicherung achten?

Im ersten Schritt gilt es festzustellen, ob sich eine Restschuldversicherung überhaupt lohnt. Denn falls es sich beispielsweise nur um einen relativ kleinen Kredit handelt, können die Kosten einer solchen Versicherung den Nutzen schnell übersteigen. Darüber hinaus sollte die Versicherung immer nur die Risikofälle abdecken, die auch tatsächlich eintreten können. Für verbeamtete Arbeitnehmer würde sich der Schutz vor Arbeitslosigkeit also dementsprechend nicht wirklich lohnen. Zudem gilt es zu bedenken, dass eine Restschuldversicherung in der Regel erst nach einer gewissen Wartezeit greift.

Ausserdem kann es sein, dass die Versicherung die Zahlungen im Krankheitsfall ausschliesst, sofern bestimmte Vorerkrankungen vorliegen. Wird der Versicherungsnehmer dann aufgrund einer solchen Vorerkrankung arbeitsunfähig, muss die Versicherung die Restschuld nicht übernehmen. Gleiches gilt unter Umständen auch in Bezug auf die Arbeitslosigkeit, da die Versicherung grundsätzlich nicht greift, falls man den Arbeitsplatz aufgrund einer selbstverschuldeten oder fristlosen Kündigung verliert.

Es ist auch wichtig, die Widerrufs- und Kündigungsrechte der Restschuldversicherung genauestens zu kennen. Wenn sich die Lebensumstände ändern, können Versicherungsnehmer oft innerhalb bestimmter Fristen vom Vertrag zurücktreten oder diesen vorzeitig beenden.


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